Synergieeffekte
Bei nahezu allen Verfahren der Mikroschadstoffelimination ist eine nachgeschaltete Filtration Bestandteil des Eliminationsverfahrens. Die Gründe für die Filtration sind unterschiedlich. Die nachgeschaltete Filterstufe ist verfahrenstechnisch erforderlich,
- um bei Pulveraktivkohleverfahren (PAK) den Rückhalt der Pulverkohle zu gewährleisten,
- um bei granulierter Aktivkohle (GAK) die Möglichkeit der Filtration über Kornkohle (Festbett) zu geben und
- um bei der Ozonung von Abwasser bioverfügbar gemachte Stoffe im Filter nachzubehandeln.
Aus der Zielsetzung einer gezielten Spurenstoffelimination ergeben sich damit Synergieeffekte, im Sinne automatischer Nebeneffekte zu anderen Abwasserparametern.
Aufgrund des Feststoffrückhalts der Filter ist eine weitergehende Kohlenstoffentnahme, eine weitergehende Phosphorelimination, ein weitergehender Mikroplastikrückhalt und auch eine Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit des Abwassers gegeben. Der Umfang der durch Filtration erreichbaren Synergieeffekte zur Mikroschadstoffelimination ist abhängig von der Zusammensetzung der Restverschmutzung des Abwassers bzw. dessen Anteile an gelöster und partikulärer Verschmutzung.
Weitere Synergieeffekte werden durch die für die Mikroschadstoffelimination eingesetzten Betriebsmittel (Ozon/ Aktivkohle) oder durch die Zugabe prozessbedingter Hilfsstoffe (Fällmittel, Flockungshilfsmittel) erzielt.
Bei dem Betrieb einer Ozonung, mit dem für die Mikroschadstoffelimination erforderlichen Ozondosen, ist eine desinfizierende Wirkung bezogen auf Indikatororganismen wie e-coli und Enterokokken gegeben. Eine Wiederverkeimung durch die anschließende Nachbehandlung ist nicht auszuschließen. Eine Reduktion der gelösten Restorganik beim Betrieb einer Ozonung erfolgt nur in Kombination mit der Nachbehandlung, in der durch Ozon bioverfügbar gemachte Anteil des DOC abgebaut wird.
Bei Aktivkohleverfahren hat die Adsorption des gelösten Rest-Kohlenstoffs eine weitergehende DOC-Entnahme zur Folge. Bei Pulveraktivkohleverfahren werden für die Abtrennung der PAK Fällmittel zugegeben, dies führt zu einer weitergehenden Phosphorelimination.