Rechtliche Rahmenbedingungen

In der Großregion sind zum einen die Vorgaben der EU sowie die nationalen Gesetzgebungen bindend.
In den beteiligten Ländern der Groß-Region gibt es derzeit (Stand 2022) keine rechtlichen Vorgaben für die weitergehende Elimination von Spurenstoffen.
Die Forderung lässt sich aus bestehenden Gesetzgebungen, in erster Linie der EU-Wasserrahmenrichtlinie, ableiten. Dort ist verankert, dass alle Gewässer einen guten Zustand erreichen sollen. Der gute Zustand lässt sich in den chemischen und ökologischen Anteil unterteilen.

Mit dem Entwurf der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie wurde im Oktober 2022 ein Vorschlag für eine konkrete Umsetzung der weitergehenden Elimination von Mikroschadstoffen vorgelegt. Dort ist der Ausbau von Kläranlagen in Abhängigkeit ihrer Größe (Emissionen) sowie dem Risiko für Umwelt und Gesundheit (Immissionen) vorgegeben.

In den jeweiligen Ländern wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Strategien erarbeitet. Teilweise wurden Kläranlagen, die mit einer weitergehenden Reinigungsstufe ausgebaut werden sollen, festgelegt und Förderprogramme zur Durchführung von Machbarkeitsstudien aufgelegt.

Unten finden Sie Hinweise und Links zu den einzelnen Ländern und den dort relevanten Vorgaben.

Nähere Informationen zu den Strategien der einzelnen Regionen finden Sie unter Strategien.

  • Maßnahmenkatalog Bewirtschaftungspläne einschließlich Maßnahmen zum Thema Spurenstoffe
    • Monitoring von prioritären und prioritär gefährlichen Stoffen
    • Einleitung von prioritären Stoffen aus Industrieanlagen zu begrenzen
    • Überwachung von Einleitungen aus Kläranlagen (Stoffe aus E-PRTR-Verzeichnis)
    • Bewirtschaftungsplan 2016-2021
  • Präventiver Ansatz
  • Plan gegen Mikroschadstoffe 2016-2021
    • Reduktion der Emissionen von prioritären Stoffen
    • Forschungs- und Entwicklungsprogramme zu potentiell gefährdenden Substanzen und Festlegung von Substanzen, die priorisiert werden sollen

Mechanismus Adsorption

Die verschiedenen Adsorptionsverfahren basieren auf einem Gleichgewichtsprozess, bei dem sich im Abwasser gelöste Substanzen bis zu einem Gleichgewichtszustand auf der Oberfläche eines Adsorptionsmittels anlagern.

Die zu entfernenden Stoffe werden als Adsorptiv bezeichnet und das Adsorptionsmittel wird als Adsorbens bezeichnet. 

Löst sich das Adsorptiv wieder vom Adsorbens, wird dieser Vorgang als Desorption bezeichnet. 

In der kommunalen Abwasserreinigung wird als Adsorbens Aktivkohle eingesetzt. Die mit Schadstoffen beladene Aktivkohle muss anschließend aus dem System entnommen werden. Die Umsetzung erfolgt entweder über Dosierung von Pulveraktivkohle (PAK), die mit dem Schlamm entnommen wird oder über eine Festbettfiltration mit granulierter Aktivkohle (GAK), die regelmäßig ausgetauscht wird.

Die Adsorption an Aktivkohle erfolgt in Abhängigkeit der bereits vorhandenen Beladung der Aktivkohle sowie der Konzentration der Mikroschadstoffe im Abwasser. Je geringer die gewünschte Restkonzentration ist, desto geringer wird die Aktivkohle beladen und umso höher ist die erforderliche Menge an Aktivkohle.

Für die Herstellung der Aktivkohle können verschiedene Rohmaterialien verwendet werden, wie zum Beispiel Kohle, Torf oder Holz. Die notwendigen Produktionsschritte bestehen im Wesentlichen aus dem Verkoken, also einer Pyrolyse, sowie der thermischen Aktivierung. Dadurch entsteht ein Material mit einer verhältnismäßig großen inneren Oberfläche.